FACHÜBERSETZUNG
Die Fachübersetzung erfordert eine hohe fachliche und linguistische Kompetenz. Nicht selten wird dabei Neuland betreten. Deshalb habe ich mich auf die Sprachpaare Polnisch-Deutsch/Deutsch-Polnisch sowie Englisch-Deutsch/Deutsch-Englisch mit der Zusatzkompetenz Rechtswissenschaften konzentriert.
Damit wird den Empfehlungen des EU-Grünbuchs von 2003 im Bereich "lawyer-linguist" gefolgt. Umso mehr, als nur eine Doppelkompetenz - d.h. eine hohe sprachmittlerische Kompetenz in Verbindung mit einer Sachfachkompetenz (juristische Zusatzkompetenz) Grundrechtsgewährleistungen sicherstellen kann. Zudem sei auf die im März 2009 erfolgte Publikation der Generaldirektion Dolmetschen der Europäischen Kommission zur Mehrsprachigkeit verwiesen.